John Abercrombie, Jazzhaus 13.8.1997 |
Ziele des Vereins
-
Zweck des Vereins ist die Pflege und Fortenrwicklung der Jazz-Musik mit verwandten Bereichen und Strömungen wie insbesondere der Rock- und
Folkmusik, die Förderung der Ausübung und des Nachwuchses. Hierzu gehört auch der Betrieb des Freiburger Jazzhauses.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(Auszüge aus der Vereinssatzung)
Satzung des Freiburger Jazzhaus e.V.
|