FREIBURGER JAZZHAUS eV.

John Abercrombie

John Abercrombie, Jazzhaus 13.8.1997

Ziele des Vereins

  • Zweck des Vereins ist die Pflege und Fortenrwicklung der Jazz-Musik mit verwandten Bereichen und Strömungen wie insbesondere der Rock- und Folkmusik, die Förderung der Ausübung und des Nachwuchses. Hierzu gehört auch der Betrieb des Freiburger Jazzhauses.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(Auszüge aus der Vereinssatzung)

Satzung des Freiburger Jazzhaus e.V.